Landesentwicklungsplan ist nicht rechtsmäßig

Kiesabbau

Aktionsbündnis Niederrheinappell zeigt sich erfreut über Entscheidung des OVG

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute seine Entscheidung zur Klage der Kommunen Rheinberg, Alpen, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn sowie des Kreises Wesel verkündet. Der Landesentwicklungsplan ist laut des Gerichtes nicht rechtmäßig. Das Aktionsbündnis Niederrheinappell und die Kies-Bürgerinitiativen fühlen sich in ihrem Protest bestätigt. 

„Heute hat das OVG Münster einen wichtigen Meilenstein für den Erhalt des Niederrheins gesetzt“, so Martin Schnapp vom Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. „Mit diesem Urteil ist die Grundlage für den vorliegenden Entwurf des Regionalplans Ruhr entfallen.“

Eine Flächenfestlegung müsse nun mit einer veränderten Bedarfsermittlung erfolgen. Das bedeutet, dass bei der Festlegung von Abgrabungsbereichen zum einen keine Versorgungszeiträume von 25 Jahren mehr berücksichtigt werden müssen. Zum anderen wird der Bedarf auch nicht mehr aus den vorhergehenden Abgrabungen abgeleitet linear hochgerechnet werden müssen. Damit ergäben sich Möglichkeiten zur Reduzierung der Mengen.

„Wir erwarten vom Regionalverband Ruhr, den aktuellen Planungsentwurf zurückzunehmen und durch eine ausgewogenere Planung zu ersetzen. Dabei müssen recyclebare und nachwachsende Rohstoffe sowie der Umwelt- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden“, so Simone Spiegels. „Dafür haben sich auch schon die Parteien Bündnis90/Die Grünen und die SPD sowie die Linke und im Vorfeld der Landtagswahlen nun auch die CDU stark gemacht.“

Darüber hinaus muss die Landesregierung dringend die Vorgaben im Landesentwicklungsplan anpassen. Die Vorsorgezeiträume müssen zurückgenommen werden. Die Bedarfsermittlung darf sich nicht ausschließlich an den Abgrabungsmengen der Kiesindustrie in den letzten Jahren orientieren. Es müssen wirksame Kriterien eingeführt werden, die Tabu-Zonen berücksichtigen. Gleichzeitig muss eine geplante jährliche Reduzierung eingeführt werden, die zum Ziel hat, zu einem vorgegebenen Zeitpunkt mit weiteren Abgrabungen auf Null zu kommen. Als Grundlage muss eine niederrheinweite Erfassung gemacht werden, welche Potentiale von möglichst konfliktfreien Flächen überhaupt existieren – danach muss sich der Reduzierungsfaktor orientieren.

Die Forderungen im sogenannten Niederrheinappell unterstützen Bürgerinitiativen entlang des Rheins von Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg über Wesel, Rees sowie entlang der niederländischen Grenze von Isselburg bis nach Schwalmtal bei Viersen sowie die NABU NRW und der BUND Landesverband NRW.