Bis zum 30.Juni 2025 Einspruch gegen 2. LEP Entwurf einreichen!
Aufgrund der unaufhörlichen Proteste von Bürger:innen und unter Einflussnahme der Politik in den betroffenen Kommunen und Kreisen, konnte ein Umdenken in der Politik auch auf Landesebene bewirkt werden. Letztendlich sollten nach der erfolgreichen Klage gegen den 2. LEP die Vorsorgezeiträume angepasst und eine Rohstoffabgabe eingeführt werden. Die Landesregierung hatte versprochen, einen Degressionspfad im Kiesabbau für die betroffenen Gebiete einzuleiten.
Nun liegt der Entwurf des 3. LEPs vor.
Das Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. kritisiert den dritten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) deutlich. Trotz jahrelanger Bekundungen fehlt weiterhin eine verbindliche Exitstrategie mit einem klaren Degressionspfad für den Kiesabbau. Die geplanten Maßnahmen – wie das neue Rohstoffmonitoring – blieben vage und unverbindlich. Bis zum 30. Juni können Bürger noch Einspruch erheben.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und Bürgerinitiativen in NRW erneut Gebrauch von ihrem Einspruchsrecht zu machen.
Selbst wenn es tatsächlich zu einem spürbaren Degressionspfad kommen würde, ist dennoch für den Niederrhein zu befürchten, dass Flächen, die zunächst nicht mehr in der Regionalplanung enthalten sind, grundsätzlich in Zukunft gefährdet bleiben.
Die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung an der 3. Änderung des LEP NRW besteht noch bis zum 30. Juni 2025.
Und so geht’s:
Die zuständige Behörde für den Einspruch gegen den Landesentwicklungsplan NRW ist die Landesplanungsbehörde der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier sind die korrekten Kontaktdaten:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de
Wie muss der Einspruch erfolgen?
Ein Einspruch gegen den Landesentwicklungsplan NRW muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Formalitäten berücksichtigen:
Unterschrift: Handschriftliche Unterschrift (bei postalischem Versand).
Absenderangaben: Vollständiger Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Empfängerangaben: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.
Datum: Das Datum des Einspruchs.
Betreff: Klarer Betreff, z.B. „Einspruch gegen den dritten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW 2025“.
Begründung: Detaillierte Begründung des Einspruchs, die spezifische Kritikpunkte und Forderungen enthält.
Hier geht es zum Beteiligungsportal: Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW | Landesplanung NRW
Kontakt: Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V., info@niederrheinappell.de
