Aktionsbündnis Niederrheinappell sieht sich durch das OVG-Urteil zum Regionalplan bestätigt

Aktionsbündnis Niederrheinappell sieht sich durch das OVG-Urteil zum Regionalplan bestätigt

Die Unwirksamkeit des gesamten Regionalplans hätte durch eine Ausgliederung des Bereichs Sand und Kies in einen sachlichen Teilplan verhindert werden können. Der Vorstand des Niederrheinappells war bei der Verhandlung vor Ort.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2026 den gesamten Regionalplan für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Richter bestätigten die von den Bürgerinitiativen und weiten Teilen der Politik gesehenen gravierenden Fehler bei der Bedarfsberechnung von Sand und Kies. Diese hatten auch nach Meinung der klagenden Kommunen und des Kreises Wesel zu einer deutlich zu hohen Flächenkulisse für die Abgrabungen geführt. Sogenannte stille Reserven und Ausnahmetatbestände, die immer noch Auskiesungen außerhalb von ausgewiesenen Abgrabungsflächen möglich machen, wurden vom Gericht explizit als Mängel thematisiert.

Darüber hinaus wurden auch formelle Fehler beim Verfahren zur Aufstellung sowie die unzureichende Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes gerügt.

Der Niederrheinappell, wie auch die überwiegende Mehrheit der Politiker am Niederrhein, hatten im Vorfeld der Aufstellung des Regionalplanes immer wieder gefordert, den hochumstrittenen Bereich Sand und Kies in einen sachlichen Teilplan auszugliedern. „Damit sind wir aber beim RVR und auch bei Wirtschaftsministerin Neubaur immer wieder auf taube Ohren gestoßen“, sagt Peter Schiffler, 2. Vorsitzender des Aktionsbündnisses. Das belegen auch eine ganze Reihe von Zeitungsberichten aus dieser Zeit. „Man konnte fast den Eindruck gewinnen, dass hier auf Biegen und Brechen und ohne Rücksicht auf die zu erwartende Klage, ein Gesamtpaket geschnürt werden sollte, weil die Hürden den Plan als Ganzes zu kippen deutlich höher liegen, als dies bei einem Teilplan der Fall ist“, gibt Klaus Leonhards, 1. Vorsitzender des Aktionsbündnisses zu bedenken. Dabei ist die Bezirksregierung Köln mit ihrem Regionalplan genau diesen Weg gegangen, nämlich hochumstrittene Bereiche auszugliedern, was auch der Vorsitzende Richter in der Verhandlung noch einmal bemerkte.  

„Jetzt gilt es nach vorne zu schauen, wobei diesmal die Belange des Niederrheins und seiner Bevölkerung dann hoffentlich besser berücksichtigt werden“, ergänzt Martin Schnapp, Kassierer und drittes Vorstandmitglied.