RVR legt gegen das OVG-Urteil zum Regionalplan Nichtzulassungsbeschwerde ein
Pressemitteilung vom 21.08.2026: Wie erwartet ist die Mehrheit der Mitglieder der Verbandsversammlung des Ruhrparlaments dem Beschlussvorschlag der RVR-Verwaltung zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil Oberverwaltungsgerichts Münster zum Regionalplan Ruhr gefolgt.
Das OVG hatte den Regionalplan am 12. Juni für unwirksam erklärt, da es aufgrund gravierender Fehler bei der Berechnung, bzw. im Rahmen der Heranziehung von veralteten Planungsgrundlagen, zu einer deutlichen Überdimensionierung der im Regionalplan ausgewiesenen Sand- und Kiesabgrabungsflächen gekommen sei. Der geübten Praxis zur Ausgliederung von beklagten Bereichen in sachliche Teilpläne, wie dies gängige Praxis (aktuell beispielsweise im Regierungsbezirk Köln) ist, wollte der RVR seinerzeit nicht folgen, sodass durch diesen Fehler der gesamte Regionalplan unwirksam wurde. Das geschah unserer Meinung nach dem Motto: Hürden möglichst hochlegen, den gesamten Plan wird das Gericht schon nicht kippen. Diese Ausgliederung des Bereiches Sand und Kies soll nun gemäß eines Ergänzungsantrags von SPD und CDU, der eine Mehrheit in der Versammlung fand, nun ebenfalls geprüft werden, um für den großen Rest, der nicht beklagt wurde, Rechtssicherheit zu schaffen.
Wir wissen alle, dass die großen Profiteure dieses überdimensionierten Flächenausweises durch den RVR im Kreis Wesel ein Oligopol von Unternehmen mit unermüdlichen Lobbyorganisationen und Lobbyverbänden sind. Die Kiesindustrie hat durch den heutigen Beschluss der Verbandsversammlung wieder einmal Zeit gewonnen. Denn bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht bleibt der vom OVG Münster für unwirksam erklärte Plan erst einmal rechtskräftig (ansonsten wäre er am 24.08., also am kommenden Montag, unwirksam geworden). Zumindest bis dahin können von der Kiesindustrie erst einmal weitere Fakten geschaffen werden.
Wieviel Hektar Abgrabungsfläche aus dem derzeitigen Regionalplan nun herausgenommen wird, unseres Erachtens wurden von den Planern des RVR eher Flächen für 35 Jahre, statt für die gesetzlich vorgegebenen 20 Jahre für die Kiesindustrie gesichert, wird die Öffentlichkeit nun sehen. Für uns zählt hier jeder Hektar niederrheinischer Landschaft, der nicht dem in Deutschland rein an den Profitinteressen der Auskieser ausgerichteten Kiesabbaus anheimfällt.