Antworten der Parteien zur Frage 14

Aktionsbündis Niederrheinappell e.V. – Wahlprüfsteine

Frage 14: Welche Ansätze verfolgen Sie, um die Genehmigungsverfahren im Bereich Baustoffrecycling zu vereinfachen und zu beschleunigen?
Antworten der Parteien


CDU Dies ist ein primär europa- und bundespolitisch zu regelnder Themenkomplex. Die Landesbauordnung besitzt nicht die Regelungstiefe, verweist auf europäisches Bauproduktrecht und vollzieht dieses nach.

GRÜNE Stärkere öffentliche Förderung der Forschung und des Informationsstandes der Genehmigungsbehörden.

SPD Denkbar ist eine Initiative, die die Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft fördert. Ähnlich dem Bündnis „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ in Rheinland-Pfalz. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine zentrale Rolle als großem Bauabfallerzeuger. Deshalb schloss das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz mit vielen relevanten Akteuren eine Vereinbarung. Darunter beispielsweise die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Das Bündnis „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ hat es sich zum Ziel gemacht, sowohl zum Schutz der Ressourcen als auch mit Blick auf die Entsorgungssicherheit, die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen zu erhöhen, um noch mehr Bau- und Abbruchabfälle zu recyclen und Ressourcen zu schonen.

LINKE Immissionsschutzrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Belastung der Bevölkerung durch Immissionen auch durch baustoffrecycelnde Betriebe hält DIE LINKE ebenso für sinnvoll wie die bestehenden Vorschriften im Baurecht. Es muss gewährleistet werden, dass recycelte Baustoffe nicht belastet und umweltverträglich sind. Beschleunigt werden muss die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich.

FDP Zusammenbeantwortung von 12-14
Grundsätzlich muss hier zwischen Substitution und Verringerung durch eine andere Bauweise differenziert werden.
Ressourcenschonende Bauweisen, die den Einsatz von endlichen Rohstoffen reduzieren, sollten immer gefördert werden. Dies gilt natürlich nur, wenn die jeweilige Bauweise die erforderlichen Normen und Regelungen einhält.
Im Rahmen der Substitution von Primärrohstoffen bedarf es wiederum der Unterscheidung zwischen der Wiederverwendung bereits verwendeter Primärrohstoffe (Recycling) und dem Einsatz anderer Rohstoffe. Recycling muss selbstverständlich gefördert werden. Der priorisierende Einsatz von Sekundärrohstoffen ist auch in dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes festgeschrieben. Hieraus sollte jedoch eine Klagemöglichkeit erwachsen, was momentan nicht der Fall ist. Eine Grenze der Verwendung von Sekundärrohstoffen liegt dort, wo Recyclingmaterial lokal nicht verfügbar ist. Es macht keinen Sinn, weite Transportwege in Kauf zu nehmen, um Recyclingmaterial zu verwenden, wenn hierdurch im Ergebnis die Umwelt stärker belastet würde.
Der Einsatz alternativer Baustoffe ist, zumindest wenn es um Holz als Baustoff geht, fraglich. Es ist nicht sinnvoll, eine Ressource durch eine andere wichtige Ressource zu substituieren und so das Problem zu verlagern. Im Endeffekt ist eine Alternative zum Kiesabbau dann förderungswürdig, wenn sie einen positiveren ökologischen Fußabdruck hinterlässt und gleichzeitig wirtschaftlich ist. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Recyclingquote