Aktionsbündis Niederrheinappell e.V. – Wahlprüfsteine
Frage 9: Unterstützen Sie Tabuzonen als Ziel der Landespolitik in folgenden Fällen:
a) Wassereinzugs-und -reservegebiete?
b) Beziehen Sie dabei ausdrücklich Wasserschutzgebiete III B mit ein?
c) Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft, FFH-und EU-Vogelschutzgebiete?
d) Ackerflächen mit einer natürlichen Bodengüte von mehr als 80 Punkten?
e) kulturhistorisch wertvolle Landschaften?
Antworten der Parteien
CDU | Zu 9.a: Das ist im Einzelfall zu prüfen, nicht pauschal zu beantworten; dafür gibt es Regionalpläne. Zu 9.b: Das ist im Einzelfall zu prüfen, nicht pauschal zu beantworten; dafür gibt es Regionalpläne. Zu 9.c: Das ist im Einzelfall zu prüfen, nicht pauschal zu beantworten; dafür gibt es Regionalpläne. Zu 9.d: Hier stehen die verkaufswilligen Eigentümer in der Verantwortung. Zu 9.e: Das ist im Einzelfall zu prüfen, nicht pauschal zu beantworten; dafür gibt es Regionalpläne. |
GRÜNE | Zu 9. a-e Wir unterstützen die Tabuzonen a-e als Ziele der Landespolitik. Sie sind unersetzlich.Die ungewöhnlich heißen Sommer, hier besonders das Jahr 2003 und die letzten beidenJahre, haben gezeigt, wie notwendig der Erhalt unserer wertvollen Trinkwasserreserven am Niederrhein ist. Wir werden uns vehement dafür einsetzten, dass alle bestehenden Trinkwasserschutzgebiete, einschließlich der Zone IIIB und alle Trinkwasserreservegebiete Tabuflächen für den Kiesabbau bleiben.Der Klimawandel mit immer länger anhaltender Trockenheit und weiter steigenden Temperaturen schreitet weiter fort. Es ist überhaupt noch nicht abzusehen, ob unsere Trinkwasserressourcen auch in Zukunft ausreichen werden.Aus diesem Grund werden wir uns auch weiterhin gegen den Versuch wehren, Abgrabungen im Gindericher Feld zu ermöglichen.Baggerseen verhindern die Grundwasserneubildung und fördern zusätzlich die Verdunstung. sie tragen also zur Verknappung von Grund- und Trinkwasser bei. |
SPD | Ja! Es ist schlichtweg unanständig in Bereiche, die aus gewichtigen Gründen als besonders schützenswert gekennzeichnet wurden, vorzudringen, um sie allein aus wirtschaftlichen Gründen und ohne jegliche Abwägung der Konsequenzen für Flora und Fauna, aber auch den Menschen zu zerstören. |
LINKE | zu 9.a: DIE LINKE ist der Meinung, dass Wasserschutzgebiete nicht zu Abgrabungsgebieten werden dürfen. Wenn das bisher der Fall war, dann war das ein Fehler, der nicht wiederholt werden darf. Zu 9.b: Ja. Wir benötigen aufgrund des Klimawandels ein völlig neues Wassermanagement. Das muss auch diese Gebiete berücksichtigen. Das Gindericher Feld und angrenzende Bereiche ist eine solche Tabuzone. Zu 9.c: Vogelschutzgebiete und andere Gebiete zum Schutz von Natur- und Landschaft müssen wirklichen Tabugebieten werden. Tatsächlich hat sich die Lage solcher Gebiete ständig verschlechtert. Es geht darum, sie zu erhalten und verbessern. Zu 9.d: Zwischen wertvollem Ackerland und Kiesablagerung besteht ein enger geologischer, naturhistorischer Zusammenhang. Jede Abgrabung zerstört wertvolles Ackerland auf Dauer. Im Gegensatz zu Überdüngung sind die Folgen des Kiesabbaus nahezu irreversibel. Die international bedeutsame wirtschaftliche Stellung der Bundesrepublik, sie erzielte allein 2019 die Bundesrepublik einen Überschuss in der Kapitalbilanz von 263 Milliarden Euro und eine Exportquote von rund 46 Prozent, führt dazu, dass wir nahezu problemlos alles, auch landwirtschaftliche Produkte, billig importieren können. Dies führt dazu, dass wir es uns erlauben, mit der eigenen Ackerfläche großzügig umzugehen. Wir graben sie ab oder verbauen sie. Eine solche Politik ist aber nicht nachhaltig. Vielmehr ist sie Förderung der regionalen Versorgung mit Nahrungsmitteln notwendig und die Umwandlung bzw. Vernichtung von Ackerflächen muss verhindert werden. Zu 9.e: Die landschaftlichen Veränderungen durch den Kiesabbau haben zwar, wie zuvor bereits beschrieben, durchaus attraktive Seen im Kreisgebiet geschaffen, allerdings mit den begleitenden negativen Folgen. DIE LINKE hält es für notwendig, weitere Eingriffe in die kulturhistorisch wertvollen Landschaften am Niederrhein zu vermeiden und daher keine neuen Abgrabungsgebiete auszuweisen. |
FDP | Zu 9.a: Nein! Es wird momentan eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung entwickelt, die für jeden Bereich einer Wasserschutzzone die Vereinbarkeit mit der Rohstoffgewinnung prüft. Grundwasser wird über Wasserschutzzonen geschützt, die bereits unterteilt sind und vorsorgenden Charakter haben. Man sollte sich hier auch an die gesetzlichen Grundlagen halten. Ein noch weiterer Schutzradius, führt zu noch weniger Flächenoptionen und mehr Konflikten. Im Übrigen ist eine über die Wasserschutzgebiete hinausgehende Tabuisierung, weder in anderen Planungsräumen NRWs, noch in anderen Bundesländern vorgesehen. Zu 9.b: Ob III B eine Tabuzone sein sollte, wird die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung klären. Auf die fachliche Expertise des MULNV sollte man sich verlassen. Zu 9.c: FFH-Gebiete können nur in absoluten Ausnahmefällen für die Rohstoffgewinnung zugänglich sein und dann auch nur in geringem Maße und nach umfangreicher Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Tabuisierung auf regionalplanerischer Ebene könnte hier sinnvoll sein, um die Abgrabung in weniger konfliktträchtige Räume zu steuern. Bereiche zum Schutz der Natur sollten nicht per se tabuisiert werden, sondern für die Rohstoffgewinnung bleiben, sofern die jeweilige Naturschutzbehörde dies als sinnvoll erachtet. Zu 9.d: Die Konkurrenz in der Nutzung von Flächen könnte sich entspannen, wenn von gesetzgeberischer Seite die Wiederverfüllung von Auskiesungsflächen neu geregelt werden würde. Somit würden dann diese besonderen Ackerflächen langfristig verwendbar sein. Zu 9.e: Kulturhistorische Landschaften sind schützenswert. Die Einzelfallprüfung ist das Mittel der Wahl, um in der Abwägung den Vorrang festzulegen. |