20 Jahre Bevorratung sind völlig ausreichend

Gutachten 2019 – Rohstoffplanung explizit für Kies und Sand im Auftrag des Bundesumweltamtes – Apl. Prof. Sanden †

Wir haben die Kern – Aussagen des Gutachtens hier zusammengefasst:

Vollkommen ausreichend sind 20 Jahre s.u.a. Seite 16

Methodik der Planung ist ungeeignet
Die Bedarfsmengen der heimischen Rohstoffe sind für den heimischen Bedarf/Verbrauch zu planen. (15,15,27,69,78)

– dürfen nicht von der Nachfrage/vom Markt bestimmt werden – müssen sich vor allem an Ressourcenschonung und Nachhaltig- keit orientieren. (50)
siehe Seiten: 15, 16, 25, 27, 50, 51

Berücksichtigung von Einsparungen

Um die Verschwendung einzudämmen (Seite 15) ist es zwingend notwendig, den Bedarf sukzessive zu reduzieren und eine Substitutionsrate in der Planung zu berücksichtigen und auch verbindlich zu regeln. (Seiten 16, 51, 60-62)

Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan NRW der Landesregierung in Düsseldorf sind zu diesem Gutachten gegenläufig.

Das Gutachten fordert zudem auch die Ausweisung von Vorranggebieten. Diese sollten zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, also dem Stand vor den Änderungen des LEP. Das Gutachten – über 200 Seiten stark – zeigt auch Beispiele einer strukturierten informellen Planung auf und der im zweiten Schritt folgenden formellen Planung. So, wie eine seriöse Planung sein sollte – zumal eine mit in dieser Dimension stehender Verantwortung. Siehe Modell Seite 69.

Das Gutachten ist öffentlich und auf den Seiten des Bundesumweltamtes zugänglich unter

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-07-04-texte_72-2019_instro-2.pdf