Ihr Einspruch gegen den Entwurf zum Regionalplan Ruhr
24.01.2022 – 29-04-2022 Möglichkeit, Einspruch gegen den Planungsentwurf beim RVR zu erheben.
Eine Stellungnahme muss keinen bestimmten formellen oder inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie sollte einen klaren Bezug zu Inhalten des Planentwurfs – z.B. Flächen- oder Ortsangabe, Angabe des Kapitels – erkennen lassen und zur einfacheren Zuordnung den/die Stellungnehmer/in namentlich nennen.
Die Regionalplanungsbehörde bittet um einmalige Einreichung der Stellungnahme in elektronischer Form über www.beteiligung-online.nrw.de oder via E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr.
Falls Sie Ihre Stellungnahme über den Postweg einreichen wollen, erfolgt dies über
Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde Referat 15
Postfach 10 32 64
45032 Essen
Jetzt Gebiet auswählen ,Vorlage herunterlagen, anpassen und absenden
Die betroffenen Bürgerinitiativen stehen unterstützend zur Verfügung.
Rheinberg: https://kieswende-rheinberg.de/einspruch-einlegen/
Neukirchen-Vluyn: https://www.mitgestalten-nv.de/
Kamp-Lintfort: https://ig-kiesausstieg-saalhoff.de/
Alpen: Facebook- Kiesgegner-Alpen