Protest geht weiter

Schreiben an die Regionalbehörde

30.08.2022

Am 24.8. tagte in Essen der Planngsausschuss des RVR. Im Vorfeld wendeten wir uns mit folgender Botschaft an die Planungsbehörde

Das Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. hat den Regionalverband Ruhr (RVR) aufgefordert, keine dritte Offenlage des Regionalplans zu beschließen, bevor die Bedarfsermittlung auf Landesebene neu aufgestellt wurde. In einem Brief an die Regionaldirektorin Karola Geiß- Netthöfel machten die Kiesgegner klar, dass im Falle einer Offenlage mit weiteren Protestaktionen und Einsprüchen zu rechnen sei. Notfalls werde man erneut gerichtliche Schritte prüfen.

„Die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie der Regionalverband Ruhr bereiten derzeit einen neuen Regionalplan und damit Neuausweisungen von Kiesflächen vor“, erklärt Simone Spiegels vom Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. „Das sehen wir kritisch, denn es gibt aktuell keine rechtssichere Grundlage für die Bedarfsermittlung“. Eine Ausweisung auf Basis alter Verordnungen berücksichtige das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht in ausreichendem Maße.

Mit dem Urteil vom 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Grundlage der Regionalplanung, den Landesentwicklungsplan, in dem für die Ausweisung von BSAB maßgeblichen Regelungen, teilweise für unwirksam erklärt. Wirksame Nachfolgeregelungen hat die Landesregierung noch nicht erlassen. Spiegels: „Die Bedarfsermittlung sollte nicht willkürlich erfolgen, sondern verlangt klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen, bei denen insbesondere auch den Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hinreichend Rechnung geboten wird.“

„Aus diesem Grund sehen wir aktuell keine Grundlage für einen neuen Regionalplan“, so Simone Spiegels. „Wir raten daher dem RVR den Teilbereich aus dem Regionalplan separat zu behandeln.“
Sollte der RVR und das Ruhrparlament die Offenlage dennoch weiter verfolgen, will das Aktionsbündnis seinen Mitgliedern und Kooperationspartnern (u.a. di anerkannten Umweltverbände) raten, weiter Einspruch gegen die Pläne einzulegen. Außerdem werde dann der Protest weitergehen und notfalls gerichtliche Schritte eingeleitet.