Wir fordern Klarheit von Ministerin Neubaur
Im Vorfeld der geplanten Informationsveranstaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) zur dritten Offenlage des Regionalplans am kommenden Freitag haben wir als Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. deutlich gemacht, was wir vom RVR sowie von der Landesregierung jetzt erwarten. Das Aktionsbündnis adressiert in seiner Kritik insbesondere die Wirtschaftsministerin.
Die Landesregierung sei verpflichtet, den Richterspruch des OVG zum Kies- und Sandabbau umzusetzen, erklärt Simone Spiegels, Vorsitzende des Aktionsbündnis Niederrheinappell. „Wir fordern von Ministerin Mona Neubaur, dass sie jetzt Klarheit schafft, in dem sie den Regionalplan Ruhr im Teilbereich Kies stoppt, solange bis es eine Neufassung des Landesentwicklungsplans mit einem klaren Ausstiegsplan gibt und der Bedarf neu geregelt wurde.“
Spiegels: „Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einem verbindlichen Weg aus dem Kiesabbau verpflichtet. Außerdem soll der Abbau neu geregelt werden inklusive der Rückführung auf den notwendigen Bedarf.“ Das fordern die Kies-Aktivisten nun ein. „Während der Wahl wurde mit diesen Themen geworben und jetzt passiert nichts. Das ist enttäuschend“, so Spiegels weiter. Das Aktionsbündnis sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für die Planung. Es sei genug Kies für die nächsten 18 Jahre da und stellt die Frage, warum die Planung jetzt übers Knie gebrochen werden müsse.
Am Freitag, den 21. Oktober 2022 um 18 Uhr hat der Regionalverband Ruhr Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung in das Kreishaus in Wesel eingeladen. Dabei wird der RVR seine Pläne zum Abbau von Kies und Sand im Kreis Wesel vorstellen, die im Zuge der dritten Offenlage des Regionalplans erstellt wurden.
Das Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. macht im Vorfeld deutlich, was es von der dritten Offenlage erwartet: „Wir sind der Auffassung, dass der Teilplan zum Kies- und Sandabbau im Regionalplan so nicht weiterverfolgt werden darf“, erklärte Martin Schnapp vom Aktionsbündnis. „Eine reine Reduzierung der Flächen auf Grundlage des Versorgungszeitraums von 20 Jahren bildet nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ab.“ Die Richter hätten ganz klar gesprochen, dass die aktuelle Praxis nicht gerecht sei und bei der zukünftigen Planung alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden müssten.
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