Vorrang Trinkwasserschutz?

Beitrag des BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat sich mit ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Wirtschaft in NRW durch Abbau aus ihrer Sicht unnötiger Verwaltungsverfahren und -vorschriften zu „entfesseln“. Aktuell arbeitet sie an einer Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG), diese ist heute Thema im Umweltausschuss. Der

NRW Landesregierung spielt bei der Trinkwasserversorgung Risiko

Beitrag der BUND Ortsgruppe Loermecketal Rüthen - Warstein: Der Trinkwasserschutz im NRW Landeswassergesetz soll aufgeweicht werden. Der bisherige Schutz des Trinkwassers per Gesetz, also der Vorrang der Trinkwassergewinnung vor Rohstoffabbau im Trinkwassergewinnungsgebiet, soll abgeschafft werden. Damit gelten die beiden Ansprüche „Trinkwassergewinnung“ und „Rohstoffabbau“ als gleichwertig. Eine Einzelfallentscheidung,

Das Problem mit dem Kiesabbau

Kommt es zur geplanten Änderung des Landeswassergesetztes und damit zur Streichung des §35 Absatz 2 LWG, dürften künftig auch in Wasserschutzzonen Abgrabungen stattfinden. Dadurch würden nicht nur wichtige Lebensräume zerstört, sondern auch die Trinkwasserqualität gefährdet werden. Am Mittwoch, den 10. März, trafen sich Mitglieder des Niederrheinappells