Das Problem mit dem Kiesabbau

Kommt es zur geplanten Änderung des Landeswassergesetztes und damit zur Streichung des §35 Absatz 2 LWG, dürften künftig auch in Wasserschutzzonen Abgrabungen stattfinden. Dadurch würden nicht nur wichtige Lebensräume zerstört, sondern auch die Trinkwasserqualität gefährdet werden. Am Mittwoch, den 10. März, trafen sich Mitglieder des Niederrheinappells

Bürgermeister und Aktionsbündnis

Kernaussagen vom 10.5.2019

Wir fordern eine Rücknahme der Verlängerung der Vorsorgezeiträume von 20 auf 25 Jahre, die bedingungslose Einhaltung des Konzentrationsgebotes, eine Festlegung von Vorranggebieten mit Eignungswirkung in den Regionalplänen zur langfristigen Versorgung der nordrhein-westfälischen Bevölkerung und Wirtschaft mit Kies und Sand, sowie darüber hinaus eine kontinuierliche Mengenreduzierung