15.5. Schwalmtal for future
möchte Kiesabbau in Kindergarten-Nähe verhindern
Bericht in der Rheinischen Post vom 15.5.
Anmerkung von Simone Spiegels:
Lüttelforst liegt im Kreis Viersen. Grundlage für die Ausweisung von Abgrabungsgebieten für Sand und Kies bildet der Landesentwicklungsplan. Die darin enthaltenen Vorgaben müssen von den jeweiligen Bezirksregierungen eingehalten werden. Im Fall von Lüttelforst ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Diese muss sich an die Vorgaben im LEP halten, ansonsten ist der Regionalplan auch von der Kiesindustrie angreifbar.
Deshalb ist es richtig, dass sich die IG Schwalmtal for future mit ihrem Anliegen an die Landesregierung wendet und fordert, dass die Ziele 9.2-1 und 9.2-2 des in der Anhörung befindlichen Landesentwicklungsplans nicht zu verabschieden.