Kommunen und Bürgerinitiativen lehnen Teilnahme an Abgrabungskonferenz ab
Der Landtag hat 12. Juli 2019 die Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Damit wird auf der Grundlage einer nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, sondern nur den Verbrauch der Vergangenheit fortschreibenden Bedarfsvorgabe der Versorgungszeitraum für Kies und Sand von 20 auf 25 Jahre verlängert. Dies bedeutet für den Niederrhein eine massive Ausweitung von Auskiesungsflächen und damit eine Fortsetzung der schon Jahrzehnte andauernden Zerstörung unserer niederrheinischen Kulturlandschaft.
Der Kreis Wesel und die von den Auskiesungen am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg haben mit dem von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten des Sachverständigen Professor Dr. Kment den Nachweis geführt, dass die Änderungen des Landesentwicklungsplanes nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere die Festlegungen zu den Versorgungszeiträumen erfüllen nicht die Anforderungen an ein Ziel der Landesplanung.
Die politischen Gremien des Kreises Wesel und der betroffenen Städte und Gemeinden beschließen in den nächsten Sitzungen über die Erhebung der Klagen gegen den LEP.
Ihre Bedenken haben der Kreis und die Städte der Landesregierung gegenüber frühzeitig geltend gemacht. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben diese Bedenken ignoriert und den LEP unverändert beschlossen. Von einer frühzeitigen transparenten, auf einen Kompromiss gerichteten Diskussion kann schon von daher keine Rede sein.
Mit Beschluss vom 23.5.2019 haben die Mehrheitsfraktionen im Landtag unter der Überschrift:
„Für die betroffenen Menschen und Regionen einen Ausgleich von Versorgungs- und SchutzInteressen finden “
stattdessen beschlossen, so genannte „Abgrabungskonferenzen“ auf regionaler Ebene nach dem Beispiel der Kölner Bezirksregierung durchzuführen. Angebliches Ziel: „Unternehmen und Anwohner müssten frühzeitig in regionale Planungsprozesse eingebunden werden.“
Daraus resultierte die Terminierung einer einzigen Abtreibungskonferenz am 8.10.2019 in Wesel durch den Regionalverband Ruhr als ausführende Planungsbehörde.
Nach ausführlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen des RVR lehnen der Kreis und die betroffenen Städte Gemeinden die Teilnahme an einer solchen Konferenz aus folgenden Gründen ab:
Eine einzige, kurzfristig anberaumte Abgrabungskonferenz im Kreis Wesel entspricht schon nach Form und Inhalt nicht den Anforderungen, die der Landtag angeblich selbst gesetzt hat, wenn sie dem Beispiel der Kölner Bezirksregierung folgen sollten. Dort waren insgesamt fünf langfristig geplante und inhaltlich konzipierte Konferenzen in einem frühen Planungsstadium durchgeführt worden.
In Wesel soll es nach Aussagen des RVR selbst ausschließlich darum gehen, die bereits bekannten Standpunkte der Kieslobby, der Bürgerinitiativen und der betroffenen Städte und Gemeinden auszutauschen.
Der RVR hat auf mehrfaches Nachfragen ausdrücklich erklärt, dass nicht geplant sei, über einzelne Flächen zu sprechen, über den möglichen Austausch von Flächen oder gar die Reduzierung von Auskiesungsmengen insgesamt.
Es gibt danach weder Überlegungen zu etwaigen Kompromissen noch ist bis heute eine Folgeveranstaltung geplant, in der etwaige Kompromisse erarbeitet werden könnten.
Für den Kreis, für die betroffenen Städte und Gemeinden und für die Bürgerinitiative macht eine solche Veranstaltung keinen Sinn. Sämtliche Argumente sind den Beteiligten bekannt. Der Landesregierung liegen über zweieinhalbtausend Einwendungen vor. Das angebliche Ziel der Mehrheit des Landtags, zu einem Interessenausgleich zu kommen, kann auf diesem Wege sicher nicht erreicht werden, wenn sie selbst zu keinen Zugeständnissen bereit ist.
Die Betroffenen werten die Terminierung als eine reine Alibiveranstaltung.
Hinzukommt, dass nicht zu erkennen ist, wieso die Kieslobby, d.h. die Unternehmen und deren Interessenverband Ansprechpartner der Städte und Gemeinden sein sollten. Ansprechpartner der betroffenen Städte und Gemeinden ist allein die Landesregierung, die mit dem rechtsfehlerhaften Landesentwicklungsplan, die zukünftigen massiven Mehrbelastungen der Menschen am Niederrhein veranlasst hat. Die Landesregierung ist aber auf dem Podium der Veranstaltung als Ansprechpartner überhaupt nicht vertreten!
Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen werden der Kreis und die betroffenen Städte und Gemeinden des Kreises Wesel am 8. Oktober 2019 – sollte die Veranstaltung überhaupt stattfinden – daher eine eigene öffentliche Veranstaltung in Kamp-Lintfort initiieren, auf der sie den weiteren Widerstand gegen die beabsichtigten Abgrabungen formulieren, weitere Aktionen vorstellen und eine weitere Mobilisierung der betroffenen Bevölkerung auf den Weg bringen werden.