Reaktion des Niederrheinappells am 5.9. anlässlich einer Pressekonferenz im Landtag mit Vertretern der Bau- und Rohstoffindustrie
Es ist nicht die Aufgabe der Kiesindustrie abzuwägen, wieviel und welche Flächen als Abgrabungsgebiete für Lockergesteine eingeplant werden. Dies ist eine Entscheidung, die im Regionalverband und auf Landesebene getroffen wird – und das nach gründlicher Abwägung der Interessen. Das Verfahren dazu läuft aktuell.
Die Bedarfsfeststellung muss auf Grundlage einer neutralen Prognose erfolgen, die sich nicht am Abbauumfang der letzten Jahre orientiert, denn dieser ist derzeit erheblich durch die technische Abbauoptimierung und Exportabsatzoptimierung bestimmt. Unsere Forderungen haben wir unter www.niederrheinappell.de zusammengefasst. Daran halten wir fest.
Der Niederrheinappell hält eine Klage der Kommunen auf Basis des Gutachtens von Herrn Dr. Kment nach wie vor für richtig und aussichtsreich und wird sowohl eine Klage hinsichtlich des LEPs als auch künftige Klagen in anstehenden Planverfahren unterstützen.