Das Problem mit dem Kiesabbau

Kommt es zur geplanten Änderung des Landeswassergesetztes und damit zur Streichung des §35 Absatz 2 LWG, dürften künftig auch in Wasserschutzzonen Abgrabungen stattfinden. Dadurch würden nicht nur wichtige Lebensräume zerstört, sondern auch die Trinkwasserqualität gefährdet werden. Am Mittwoch, den 10. März, trafen sich Mitglieder des Niederrheinappells

Bürgermeister und Aktionsbündnis

Reaktion des Niederrheinappells am 5.9. anlässlich einer Pressekonferenz im Landtag mit Vertretern der Bau- und Rohstoffindustrie

Es ist nicht die Aufgabe der Kiesindustrie abzuwägen, wieviel und welche Flächen als Abgrabungsgebiete für Lockergesteine eingeplant werden. Dies ist eine Entscheidung, die im Regionalverband und auf Landesebene getroffen wird - und das nach gründlicher Abwägung der Interessen.